Ab 28. Juni 2025 Pflicht:
Die Barrierefreie Website
Ab 28. Juni 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG stellt viele Unternehmen aber auch Webagenturen vor eine Herausforderung. Wir helfen Ihnen dabei das Gesetz entsprechend der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1. umzusetzen und nichts zu übersehen.
Die meisten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro, sind von dem Gesetz nicht betroffen. Es gibt aber Ausnahmen!
Was ist eine barrierefreie Website?
Typische Merkmale einer barrierefreien Homepage sind eine klare Struktur, eine einfache Navigation, Alternativtexte für Bilder und ein hoher Farbkontrast. Inhalte wie Videos oder Audios werden durch Untertitel oder Transkripte zugänglich gemacht. Internationale Standards wie die WCAG geben entsprechende Kriterien dazu vor.
Betroffene Unternehmen
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Webangebote unterliegen pauschal betrachtet nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einem Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Unabhängig von Größe oder Umsatz gilt die Barrierefreiheitspflicht jedoch auch für Anbieter spezifischer digitaler Dienstleistungen. Dazu gehören Onlineshops, Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienste oder audiovisuelle Medienangebote. Sobald Unternehmen oder Solo-Selbstständige digitale Dienstleistungen über die Website anbieten, greift die Barrierefreiheitspflicht. Dies gilt unabhängig vom Jahresumsatz und der Mitarbeiteranzahl.
WordPress-Projekte barrierefrei machen
Die Umstellung ist komplex und wird häufig unterschätzt. Wir beginnen mit einem "Web Accessibility Check" und nehmen alle Unterseiten, Elemente und Formulare Ihrer Website unter die Lupe und prüfen sie auf die Einhaltung der WCAG-Richtlinien (WCAG 2.1 AA). Alle Ergebnisse werden von uns dann in einer Handlungsempfehlung übermittelt und kurz in einem Gespräch vorgestellt und erläutert.
Web Accessibility Check
Im Anschluss unterbereiten wir Ihnen unser Angebot zur Umsetzung der Richtlinien. Der Check ist dann kostenlos. Ansonsten können Sie bei Webprojekten mit 20 Unterseiten mit einem Kostensatz von 350 EUR Netto rechnen.
Weiterführende Infomationen
Vorgaben für eine barrierefreie Website
Die Kriterien basieren auf den WCAG-Richtlinien, welche sich in die Level A, AA und AAA unterteilen. Gesetzlich vorgeschrieben ab Juli 2025 ist das Level AA.
Navigation
Tastatur-Navigation
Jeder Bereich der Website sollte ohne Maus per Tastatur erreichbar sein.
Klare Struktur
Menüs und Unterpunkte müssen logisch und hierarchisch aufgebaut sein.
Sprungmarken
Skip-Links (Sprungmarken) bieten die Möglichkeit, große Menüs zu überspringen und direkt zum Hauptinhalt zu gelangen.
Orientierungshilfen
Breadcrumbs (Brotkrumen-Navigation) bieten eine einfache Möglichkeit, zu vorherigen Seiten innerhalb der Website zurückzukehren.
Texte und Inhalte
Kontrastreiche Darstellung
Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sollte mindestens 4,5:1 betragen.
Strukturierte Inhalte
Es sollten Überschriftenhierarchien (H1, H2, H3) und Listen verwendet werden, um Inhalte zu gliedern.
Einfache Sprache
Wichtige Inhalte, wie rechtliche oder technische Informationen, sollten in einfacher Sprache formuliert sein.
Aussagekräftige Links
Links sollten beschreibend sein, z. B. „Mehr erfahren über Barrierefreiheit“ statt „Hier klicken“.
Bilder und Grafiken
Alt-Texte
Jedes Bild benötigt eine kurze, präzise Beschreibung (Alt-Text), die den Inhalt erklärt.
Infografiken erklären
Komplexe Grafiken sollten durch eine ausführliche Textalternative ergänzt werden, um ihre Inhalte zugänglich zu machen.
Verzicht auf Text in Bildern
Da Inhalte in Bildern von Screenreadern nicht erfasst werden können, ist die Verwendung von HTML-Text sinnvoll.
Dekorative Bilder
Leere Alt-Texte (alt="") sind bei Bildern ohne Informationsgehalt hilfreich, da sie von Screenreadern ignoriert werden.
Formulare und interaktive Elemente
Zeitlimits vermeiden
Inhalte sollten keine festen Zeitlimits haben. Falls dies notwendig ist, können Verlängerungsmöglichkeiten angeboten werden.
Eindeutige Beschriftung
Jedes Formularfeld benötigt eine klare Bezeichnung, z. B. „Vorname“.
Fehlermeldungen anzeigen
Diese sollten klar formuliert und mit hilfreichen Hinweisen ergänzt werden, um fehlerhafte Eingaben verständlich zu machen.
Logische Tab-Reihenfolge
Die Navigation zwischen Formularfeldern sollte intuitiv und logisch sein.
Accessible Rich Internet Applications (ARIA-Labels)
ARIA-Labels (erweiterte HTML-Attribute) ergänzen Felder oder Buttons um zusätzliche Informationen, die von Screenreadern ausgelesen werden können.
Videos und Audios
Untertitel
Alle Videos sollten Untertitel enthalten.
Bedienelemente:
Barrierefreie Medienplayer ermöglichen die Bedienung ohne Maus und unterstützen Screenreader.
Audiobeschreibungen
Visuelle Inhalte ohne Dialoge werden durch Audiobeschreibungen verständlich gemacht.
Technische Anforderungen
Screenreader-Kompatibilität
Es sollte sichergestellt werden, dass Screenreader alle Inhalte fehlerfrei interpretieren und wiedergeben können.
Barrierefreie HTML-Struktur
HTML-Elemente wie -header- für den Seitenkopf oder -footer- für den Fußbereich sorgen für eine bessere Orientierung.
Responsives Design
Inhalte sollten auf allen Geräten nutzbar sein – vom Smartphone bis zum Desktop.
WAI-ARIA-Rollen
HTML kann durch spezielle Attribute wie „navigation“ oder „main“ ergänzt werden. So wird assistiven Technologien die Struktur und Funktionen der Website besser vermittelt.